Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für den sickerfähigen Flächenbelag geoSTON protect

Alle Flächensysteme der Marke geoSTON protect » gelten als "Flächenversickerungsanlagen" und verfügen über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin).

Nachgewiesene Reinigungs- und Regenerationsleistung

Ökopflaster der Reihe geoSTON protect sind nach den Angaben der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) „Anlagen zur Behandlung und Versickerung von Niederschlagswasser". Aufgrund ihrer nachgewiesenen Reinigungs- und Regenerationsleistung sind diese Flächensysteme auch für Einsatzbereiche zulässig, die bislang wegen möglicher Gefahren für Boden und Gewässer ausgeschlossen waren (Handlungsempfehlungen nach ATV-DVWK-M 153).

Selbst für Verkehrsflächen mit mittlerer bis starker Flächenverschmutzung können nun wieder guten Gewissens wasserdurchlässige Betonpflastersysteme eingesetzt werden.

Bedeutung der abZ

Eine abZ wird für solche Bauprodukte und Bauarten erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen nicht gibt.

Die abZ ist ein geprüftes System, mit dem Planer, Unternehmer und Bauherr bei ökologischen Projekten auf der sicheren Seite stehen. Die abZ, Z-84.1-2 regelt den Einsatzbereich, die Bauart, die Planung und Bemessung sowie Herstellung und Wartung des Flächenbelages.

Mit Datum vom 21.09.2011 wurde die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für geoSTON protect vom DiBt Berlin verlängert bis zum 29. 06.2016.

  • Einsatzbereich

    Seite 3 der abZ / Punkt 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich

    Der Zulassungsgegenstand besteht als Bauart aus den Produkten

    • haufwerksporiger Betonpflasterstein (geoSTON),
    • Fugen- und Bettungsmaterial.

    Bei den Anwendungsbereichen werden Verkehrsflächen mit mittlerer bis starker Flächenverschmutzung genannt. Der Flächenbelag gilt aufgrund des Schadstoffrückhaltes und der Reinigungs- und Regenerationsfähigkeit als „Anlage zur Behandlung und Versickerung von Niederschlagswasser von Verkehrsflächen“. Somit werden keine zusätzlichen Entwässerungseinrichtungen erforderlich.

  • Bauart

    Seite 4 der abZ / Punkt 2 Bestimmungen für die Bauprodukte und die Bauart

    Punkt 2 der abZ beschreibt die Bauart als Pflasterdecke, bestehend aus den Bauprodukten Bettungsmaterial, haufwerksporiger Betonpflasterstein und Fugenmaterial.

    Detailliert werden die Eigenschaften, Herstellung und Kennzeichnung der Bauprodukte beschrieben. Dabei spielen entsprechende Übereinstimmungsnachweise aller an der Lieferung und Herstellung der Bauprodukte und der Ausführung der Bauartart eine wichtige Rolle.

  • Planung und Bemessung

    Seite 8 der abZ / Punkt 3 Planung und Bemessung

    Für die Planung und Bemessung gelten die gängigen technischen Regelwerke (siehe Anlage 4 in der abZ). Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes soll > 1 x 10-6 m/s sein. Liegt eine geringere Wasserdurchlässigkeit vor, sind zusätzliche Ableitungsmöglichkeiten vorzusehen. Der maßgebliche Grundwasserstand muss mindestens 1 m unter OK Flächenbelag liegen. Der Einbau in Wasserschutzgebieten darf nur in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde erfolgen. Als abwassertechnische Bemessung ist eine Versickerungsrate von 270 l/(s x ha) für den Flächenbelag anzusetzen.

  • Einbau- und Verlegehinweise

    Seite 9 der abZ / Punkt 4 Bestimmungen für die Herstellung des Flächenbelages

    Für den Ausbau gelten die allgemein gültigen Regelwerke für eine Pflasterbauweise.

    Voraussetzung ist, dass der Baugrund für die sickerfähige Bauweise geeignet ist. Der Nachweis erfolgt über ein Bodengutachten oder der Messung der Versickerungsrate vor Ort.

    Für die Herstellung der Frostschutz- und Tragschichten werden Gesteinskörnungen in der abZ angegeben, deren Feinanteil < 0,063 mm auf < 3 M % begrenzt sind. Auf Entmischung ist beim Einbringen zu achten, bzw. sind entsprechend nachzubessern.

    Die Verdichtung erfolgt mit leichten bis mittelschweren Plattenrüttlern lagenweise, um Kornzertrümmerungen zu vermeiden.

    Der Flächenbelag, bestehend aus den Pflastersteinen, dem Bettungs- und Fugenmaterial ist Zulassungsgegenstand der abZ und ist entsprechend herzustellen.

    Bei der Anlieferung der Pflastersteine ist die Ware auf Beschädigungen zu kontrollieren und vor Ort auf ebenem und festem Grund abzustellen. Die Dicke der Bettung beträgt im verdichteten Zustand 3 - 5 cm.

    geoSTON protect ist ein Pflastersystem aus haufwerksporigem Beton und bedarf bei der Verarbeitung einer besonderen Beachtung.

    Beim Verlegen der Pflastersteine unter Einhaltung des angegebenen Rastermaßes ist darauf zu achten, dass es zu keinen Beschädigungen der Oberfläche und Kanten kommt. Zum Ausgleich von unerwünschten Farbkonzentrationen werden Steine gleichzeitig aus mehreren Paketen entnommen, um so ein harmonisches Gesamtbild zu erzielen.

    Zum Ausrichten der Pflasterdecke sind geeignete Werkzeuge anzuwenden, die Kantenbeschädigungen vermeiden.

    Bei einer Maschinenverlegung sind geeignete Versetzzangen mit Gummiaufsätzen zu verwenden.

    Grundsätzlich ist darauf zu achten, Verschmutzungen auf der Pflasteroberfläche, wie Oberboden, Bauschutt, Sägestaub, etc. zu vermeiden.

    Gefährdete Bereiche sollten vorsorglich mit einer Folie abgedeckt werden.

    Die Pflasterfläche ist zur Lagensicherung und zum Schutz der Steine kontinuierlich mit dem Verlegen der Steine mit dem vorgegebenen Fugenmaterial zu verfugen.

    Vor dem Verdichten ist die Fläche von Verschmutzungenund Fugenmaterial zu reinigen.

    Das Abrütteln der Pflasterfläche erfolgt mit leichten bis mittelschweren Plattenrüttlern unter Verwendung einer Kunststoffschürze zur Vermeidung von Schäden an der Steinoberfläche.

    Eine Unterhaltung der Fugen zur Gewährleistung einer immer gut gefüllten Fuge ist mindestens in den ersten
    12 Monaten sicherzustellen.

  • Wartung

    Seite 11 der abZ / Punkt 5 - Bestimmungen für die Wartung

    Der sickerfähige Flächenbelag nach abZ bedarf zur Gewährleistung der dauernden Funktionstüchtigkeit einer Wartung, die in einer entsprechenden Anleitung festgelegt werden muss.

    Verunreinigungen, z. B. Straßenkehricht, etc. sind regelmäßig zu entfernen. Des weiteren ist auf eine ausreichende Fugenfüllung im ersten Betriebsjahr zu achten. Eine Prüfung der Versickerungsrate in Abständen von mind. 10 Jahren ist bestimmungsgemäß sicherzustellen.

    Wird die spezifische Versickerungsrate von 270 l/(s x ha) unterschritten, ist der Flächenbelag wie in der abZ vorgegeben, zu reinigen.

  • Entsorgung

    Seite 11 der abZ / Punkt 6 - Bestimmungen für den Ausbau des Flächenbelages

    Beim Ausbau des Flächenbelages ist dieser auf Inhaltstoffe zu untersuchen und nach den gesetzlichen Regelungen zu entsorgen.


Infoschrift "Ökopflaster mit Schadstoff-Filter"

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