Grundlagenwissen Pflasterbauweise

Bei der Planung und Ausführung von Pflaster- und Plattenbelägen sind die Technischen Regelwerke unbedingt zu beachten. Damit Ihre Entwürfe und Verlegearbeiten allen aktuellen Anforderungen entsprechen, haben wir wichtige Grundlagen zur Planung und Ausführung hier übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Grundlagenwissen zu Sonderbauweisen wie Großformatplatten, sickerfähige Pflastebauweise und Stützwandsystem Allan Block finden Sie unter Sonderbauweisen ».

Dauerhafte Pflasterbauweise

Planung und Ausführung

  • Anwendungsbereiche

    Platten und Pflastersteine aus Beton eignen sich für eine Vielzahl von Verkehrsflächen und Verkehrsbelastungen. Die Hauptanwendungsbereiche sind:

    • Wohn-, Anlieger- und Verkehrsstraßen
    • Standspuren, Abbiegespuren, Busverkehrsflächen
    • Marktplätze, repräsentative Plätze
    • befahrbare Gleisflächen von Schienenbahnen
    • Industrieflächen, Bahnsteige, Panzerstraßen
    • land- und forstwirtschaftliche Wege
    • Fußgängerzonen, Geh- und Radwege
    • private Einfahrten, Hofflächen
    • Flächen im privaten Wohnumfeld
    • Abstellplätze und Hafenstraßen
    • Ufer- und Böschungsbefestigungen

    Pflastersteine sollten nicht für Fahrbahnen eingesetzt werden, auf denen höhere Geschwindigkeiten als etwa 60 km/h gefahren werden. Aufgrund der Ebenheitsmerkmale von Pflasterungen und des vergleichsweise hohen Fugenanteils besteht lediglich ein eingeschränkter Fahrkomfort. Pflasterbauweisen dürfen gemäß den RStO auch nicht für Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I und II eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schnellverkehrsstraßen und Industriesammelstraßen.

  • Planung und Ausführung

    Die Gestaltung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen erfolgt häufig im Wesentlichen unter architektonischen Gesichtspunkten. Bei der Anwendung von Pflasterbauweisen ist es jedoch ebenso wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten, um Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Verkehrsfläche dauerhaft sicherstellen zu können.

    Im Bereich öffentlicher Baumaßnahmen werden grundsätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und somit die dort enthaltenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) vereinbart. Darüber hinaus werden in der Regel die relevanten zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) vereinbart.
    Weil die Vereinbarung und Anwendung dieser Vorschriften im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden sowie von Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von großer Bedeutung ist, kann es auch bei Baumaßnahmen im privaten Bereich zweckmäßig sein, sowohl die VOB (u. a. ATV) als auch die ZTV vertraglich zu vereinbaren. Werden keine besonderen Vorschriften vereinbart, gelten die Regelungen des Werkvertrages nach den §§ 631 ff BGB. Die jeweiligen Landesbauordnungen sind zu beachten.
    Im Unterschied zu den Vereinbarungen über die Bauleistungerfolgt die Bestellung/Lieferung der für das Bauvorhaben ausgewählten Betonprodukte auf der Grundlage eines Kaufvertrages (§§ 433 ff BGB), der zwischen Abnehmer und Lieferant geschlossen wird.

  • Oberflächenentwässerung

    Pflasterdecken müssen stets mit ausreichender Neigung hergestellt werden, damit ein ungehinderter und möglichst schneller Abfluss des Oberflächenwassers eintreten kann (Vermeidung von Pfützenbildung und Aquaplaninggefahr). Im Rahmen des verkehrstechnischen und gestalterischen Entwurfs von öffentlichen Verkehrsflächen sind die RAS-Ew und ggf. weitere Regelwerke zu beachten.

    Bedingt durch Steingeometrie und Fugen wird – auch bei herkömmlicher Neigung – ein vollständiger Abfluss des Oberflächenwassers nicht erreicht. Nach DIN 1986 100 wird mit einem Abflussbeiwert von 0,7 gerechnet. Das heißt, 30% des Wassers wird zurückgehalten. Das nicht abfließende Wasser versickert durch die Befestigung, ein Teil verdunstet. Das abfließende Oberflächenwasser wird in der Regel gesammelt und der Kanalisation zugeführt. Die Wasserdurchlässigkeit von Pflasterdecken ist ein Merkmal, das in Bezug auf die Auswahl und Herstellung der darunter liegenden Schichten besondere Bedeutung erlangt.

  • Bemessung des Oberbaus

    Die Bemessung von Verkehrsflächenbefestigungen erfolgt prinzipiell auf Grundlage der RStO. Darin sind die Bauweisen mit Asphaltdecke, Betondecke und Pflasterdecke beschrieben. Die Standardbauweisen umfassen Befestigungen für Fahrbahnen und sonstige Verkehrsflächen, wie zum Beispiel Busverkehrsflächen, Rad- und Gehwege, Parkflächen und Feuerwehrwege. Nicht enthalten sind Bauweisen im Bereich privater Bauvorhaben, wie etwa Hofflächen, gewerblich genutzte Flächen, Garagenzufahrten, Gartenwege und landwirtschaftliche Wege.

  • Aufbau einer Pflasterfläche
    • Pflasterdecke
      • Pflasterstein
      • Fugenfüllung
      • Pflasterbettung
    • Plattenbelag
      • Platten
      • Fugenfüllung
      • Plattenbettung
    • Oberbau
      • Decke
      • eine oder mehrere Tragschichten
    • Tragschicht
        Unterlage der Decke, je nach Zusammensetzung in:
      Tragschicht ohne Bindemittel

      • Frostschutzschicht
      • Schottertragschicht
      • Kiestragschicht
      Tragschicht mit Bindemittel
      • Drainbetontragschicht
      • Drainasphalttragschicht
    • Unterbau
      künstlich hergestellter Erdkörper zwischen Untergrund und Oberbau
    • Untergrund
      unmittelbar unter dem Ober- oder Unterbau angrenzender Boden bzw. Fels
  • Technische Vorschriften für die Pflasterbauweise

    Als Grundlage speziell für die Planung und Ausführung von Befestigungen mit Pflasterdecke sind als wesentliche Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten:

    • RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen
    • DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
    • DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen
    • RAS-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Entwässerung
    • ZTV Ew-StB 91 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
    • ZTV E-StB 94 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
    • Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau
    • Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel
    • ZTV SoB-StB 04 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
    • RuA-StB Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau
    • ZTV Pflaster-StB 06 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen
    • MFP-1 Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen Teil 1 Regelbauweise (Ungebundene Ausführung) ZTV A-StB 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
    • TL Gestein-StB 04 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
    • TL SoB-StB 04 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
    • TL Pflaster-StB 06 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen

    Der aktuelle Stand der Technik in diesem Bereich wird durch eine Reihe von Richtlinien, Merkblättern und Baustoffvorschriften ergänzt. Diese sollten ebenfalls jedem Planer und Ausführenden gut bekannt sein, da sie zahlreiche wichtige Hinweise enthalten und es in vielen Fällen erst ermöglichen, auf das Bauvorhaben zugeschnittene, fachlich einwandfreie Leistungsbeschreibungen aufstellen und geeignete Baustoffe auswählen zu können.

     

    Abbildung 1 veranschaulicht, für welche Bereiche der Pflasterkonstruktion einige der genannten Vorschriften heranzuziehen sind.

  • Normen, Prüfverfahren, Überwachung, Konformitätserklärung

    Für Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton gelten die Europäischen Normen:

    • DIN EN 1338 Pflastersteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren
    • DIN EN 1339 Platten aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren
    • DIN EN 1340 Bordsteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren
    • DIN 483 Bordsteine aus Beton (nationale Ergänzungsnorm zu DIN EN 1340)

    Die Europäischen Normen sind verbindlich eingeführt und haben den Status einer Deutschen Norm. Sie unterliegen dem Bauproduktegesetz.

    Die Regelwerke beinhalten neben technischen Anforderungen, die ein Bauprodukt erfüllen muss, auch die erforderlichen Prüfverfahren. Die Prüfanforderungen sind wesentlich umfangreicher als die der Vorgänger. So ist die vom Hersteller vorzunehmende werkseigene Produktionskontrolle einer Prozesslenkung entsprechend der DIN EN ISO 9001 gleichzusetzen. Die freiwillig durchgeführte Fremdüberwachung - die Europäischen Normen sehen diese nicht mehr vor - wird für unsere Produkte nach wie vor vom Güteschutz Beton NRW sowie vom KIWA (NL) auf der Basis der neuen Regelwerke vorgenommen. Die Konformitätserklärung ist unser Nachweis, dass die Produkte den Anforderungen der aktuellen Regelwerke entsprechen.

  • Qualitätsklassen

    In den DIN EN-Normen sind für bestimmte Produkteigenschaften so genannte Qualitätsklassen aufgeführt, die für den nationalen Raum in der TL Pflaster-StB festgelegt sind. Bei jedem Produkt veweisen wir auf die entsprechende Norm, geben jedoch vorsorglich an dieser Stelle keine Angaben zu den Qualitätsklassen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass all unsere Produkte mindestens die hohen Anforderungsklassen der TL Pflaster-StB erfüllen und wir die Qualitätsklassen unserer Produkte in den entsprechenden Produktdatenblättern dokumentieren.

  • Produktdatenblatt

    Wir halten für unsere Kunden detaillierte Produktinformationen bereit:

    Ein zu jedem einzelnen Produkt erstelltes ausführliches „Produktdatenblatt“ gibt Ihnen für die Ausschreibung alle Informationen und Kennzahlen zu den geforderten Materialeigenschaften. Hier geben wir auch die Qualitätsklassen unserer Produkte an.

    Die Produktdatenblätter stellen wir auf Anforderungen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an Ihren Fachberater im Vertriebsinnen- bzw. -außendienst.

  • Nicht genormte Betonprodukte

    Soweit Produkte nicht den o. g. Europäischen Normen zuzuordnen sind, unterliegen sie den Güterichtlinien

    • Richtlinie zur Herstellung und Güteüberwachung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton (04/96), BDB
    • BGB-Richtlinie Nicht genormte Betonprodukte - Anforderungen und Prüfungen - (BGB-RiNGB)

    Für spezielle Anwendungsgebiete und Sonderbauweisen, wie zum Beispiel Pflasterdecken in gebundener Ausführung, Flächen im landwirtschaftlichen Wegebau, Pflasterdecken mit großformatigen Steinen und Platten, als wasserdurchlässig bezeichnete Beläge oder Flugplatzbefestigungen sind in der Regel besondere, dafür ausgelegte Technische Regeln zu beachten und ggf. für den Bauvertrag zugrunde zu legen.  

  • Ausführung des Untergrundes/Unterbaus

    Zum Erreichen der straßenbautechnischen Anforderungen muss der Untergrund/Unterbau die Anforderungen der ZTV E-StB erfüllen.
    Dort sind u. a. geregelt:

    • Beurteilung der Frostempfindlichkeit
    • Verdichtungsgrad und Tragfähigkeit
    • Ebenheit und profilgerechte Lage der Oberfläche
    • Art und Umfang von durchzuführenden Prüfungen
  • Tragschichten

    Die Tragschicht stellt das Element dar, welches die aus der Pflasterdecke eingebrachten Lasten verteilt und in darunter befindliche Schichten bzw. in den Untergrund abführen muss. Die Tragschicht darf sich nicht – ebenso wie die Pflasterdecke – infolge der Verkehrsbelastung bleibend (plastisch) verformen. Die Anforderungen der RStO sowie ZTV SoB-StB sind einzuhalten. Sie regeln:

    • Verdichtungsgrad und Tragfähigkeit
    • Ebenheit und profilgerechte Lage der Oberfläche
    • Art und Umfang von durchzuführenden Prüfungen

    Tragschichten unter Pflasterdecken müssen stets wasserdurchlässig ausgebildet werden, da auch die Pflasterdecke – zumindest am Anfang ihrer Nutzungsdauer – wasserdurchlässig ist. Im anforderungsgerecht eingebauten Zustand sollte die Wasserdurchlässigkeit nach bisherigen Erfahrungen ungefähr einem kf-Wert von ca. 10-5 m/s entsprechen.
    Tragschichten ohne Bindemittel (ungebundene Tragschichten) eignen sich am besten als Unterlage für Pflasterdecken, da sie bei ausreichender Tragfähigkeit mit der nötigen Durchlässigkeit hergestellt werden können. Frostschutzschichten sind ebenfalls den ungebundenen Tragschichten hinzuzurechnen und unterliegen somit den Anforderungen der ZTV SoB-StB.

    Um eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit zu erreichen, sollte die Körnungslinie (Sieblinie) der Tragschichtmaterialien jeweils in der Nähe der unteren Grenzsieblinie des nach ZTV SoB-StB vorgeschriebenen Sieblinienbereichs liegen.

    Die Anforderungen an die für Tragschichten ohne Bindemitteleinzusetzenden Baustoffe sind seit April 2005 in den TL SoB-StB geregelt.

    Tragschichten ohne Bindemittel müssen stets untereinander sowie gegenüber der Pflasterbettung und dem Untergrund eine ausreichende Filterstabilität aufweisen.

    Mit gebundenen, wasserdurchlässig konzipierten Tragschichten (Asphalt- und Drainbetontragschichten) liegen vergleichsweise geringe baupraktische Erfahrungen vor. Die Herstellung und insbesondere die Aufrechterhaltung der Durchlässigkeit derartiger Tragschichten gestaltet sich in der Praxis schwierig. Sollen in Ausnahmefällen gebundene Tragschichten ausgeführt werden, sind die dafür vorgesehenen Regeln zu beachten.

    Ebenheit der oberen Tragschicht
    Die Oberfläche der oberen Tragschicht sollte derart eben sein, dass darauf eine Bettung in gleichmäßiger Dicke - möglichst 3 bis 5 cm - ausgeführt werden kann. Die Unebenheit der Oberfläche bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke sollte abweichend von den ZTV SoB-StB 04, Abschnitt 2.3.4.4, nicht mehr als 1 cm betragen. Dies sollte bereits in der Ausschreibung gefordert werden.

    Im Ausnahmefall Tragschicht mit Bindemittel
    Für Drainbetontragschichten gelten die Regelungen des Merkblattes für Drainbetontragschichten. Für Pflasterdecken, die mit Kfz befahren werden, sollte hinsichtlich der Druckfestigkeit des Drainbetons eine höhere Anforderung - und zwar die nach dem Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen - festgelegt werden.

  • Randeinfassung

    Pflasterdecken benötigen eine dem Verwendungszweck angepasste Randeinfassung. Im öffentlichen Bereich werden hauptsächlich Betonbordsteine eingesetzt. Im privaten Bereich kommen überwiegend sogenannte Rand- und Einfassungssteine aus Beton zur Anwendung. Die Produkte müssen der DIN EN 1340 und der DIN 483 entsprechen. Kleinpalisaden sind als Randeinfassungselemente ebenfalls gut geeignet, insbesondere dort, wo enge Kurven und Verziehungen hergestellt werden müssen und die Ansprüche an die Gestaltung höher sind. Kleinpalisaden und vergleichbare Betonprodukte müssen der DIN EN 13198 entsprechen.

    Die Aufgabe der Randeinfassung besteht darin, die Pflasterdecke sozusagen einzuspannen und Verschiebungen der Pflastersteine im Randbereich während der Herstellung und der Nutzung der Pflasterdecke zu verhindern. Einbauhinweise für Bordsteine und im übertragenen Sinne auch für Rand- und Einfassungssteine sind in der DIN 18318 beschrieben.

    Beispiel für eine Randeinfassung.

  • Pflasterdecke

    Betonpflasterdecken eignen sich für die Befestigung vielfältiger Verkehrsflächen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Bettung und Fugenfüllung sollten in der Regel aus ungebundenen Baustoffgemischen hergestellt werden.

    Die gebundene Betonpflasterdecke, das heißt, Mörtelbettung und vermörtelte Fugen, kann aus heutiger Sicht nicht vorbehaltlos empfohlen werden. Für diese sensible Sonderbauweise ist eine von hohem Erfahrungsschatz geprägte Planung und Bauausführung, eine sehr sorgfältige Baustoffauswahl sowie in aller Regel eine fachlich qualifizierte, baubegleitende Beratung notwendig. Daher wird sowohl in den ZTV Pflaster- StB als auch im MFP 1 ausschließlich die ungebundene Ausführung als Regelbauweise beschrieben.

    Auch in der Neufassung der DIN 18318 ist die Ausführung gebundener Pflasterdecken und Plattenbeläge ausgeklammert. Stattdessen wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) derzeit ein Arbeitspapier für die Planung und Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung vorbereitet.

    Das Verhalten der Pflasterdecke unter Verkehrsbelastung wird neben der Qualität von Unterlage, Bettung und Fugenfüllung auch von folgenden Faktoren beeinflusst:

    • Form und Größe der Steine
    • Verband (Verlegemuster)

    Diese Einflussfaktoren müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Der Verband sollte mit Verlegeplänen eindeutig vorgegeben werden.

  • Pflasterstein und Verband richtig auswählen

    Form und Größe der Steine sowie der Verband sind wichtige Einflussgrößen im Hinblick auf die Lasten, die auf die Pflasterdecke wirken. Somit ist für alle Flächen, die von Fahrzeugen – insbesondere von Schwerfahrzeugen – befahren werden, besonderes Augenmerk auf die richtige Wahl von Stein und Verband zu legen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt:

    • Pflasterdecken mit Verbundsteinen weisen eine höhere Stabilität (Widerstand gegen Verdrehen und Kippen der Steine) auf als solche mit unverzahnten Steinen.
    • Die Vergrößerung der Steingrundfläche bewirkt eine günstige Lastverteilung für vertikal wirkende Lasten. Tendenziell bewirkt dies auch eine Verbesserung des Widerstandes gegen horizontale Verschiebungen.
    • Von den üblichen Verbänden hat sich zum Beispiel der Fischgrätverband als weniger anfällig für vertikale Verformungen (etwa Spurrinnen) herausgestellt als der Läuferverband.
    • Im Hinblick auf den Widerstand gegen horizontale Verschiebungen sind Ellenbogen-, Diagonal- und Fischgrätverband etwa gleich gut einzustufen. Verbände mit durchgehenden Fugen in Belastungsrichtung sind für horizontale Belastungen ungeeignet.
    • Größere Steindicken verbessern die Aufnahme von horizontalen und vertikalen Belastungen.

    Die Wahl des richtigen Pflastersteins und eines geeigneten Verbandes ist somit, neben optischen und gestalterischen Aspekten, vor allem eine Angelegenheit der zu erwartenden Verkehrsbelastung.

    Folgende Empfehlungen können gegeben werden:

    • Hohe Verkehrsbeanspruchung, hohe Horizontalbeanspruchung (Bauklassen III und ggf. IV, RStO)
      • Stein-Nenndicke mindestens 100 mm
      • Steine mit Vollverbundwirkung bevorzugen
      • Steine möglichst im Ellenbogen-, Diagonal- oder Fischgrätverband
         verlegen
    • Mittlere bis geringe Verkehrsbeanspruchung (Bauklassen V und VI, RStO)
      • Stein-Nenndicke mindestens 80 mm
      • nahezu jede Steinform möglich (aber: Steine mit kubischer Form,
         insbesondere kleinformatige, vermeiden)
      • freie Wahl des Verbandes (aber keine durchgehenden Fugen in
         Belastungsrichtung)
    • Rad- und Gehwege sowie Flächen, bei denen das Befahren durch Kraftfahrzeuge ausgeschlossen ist:
      • Stein-Nenndicke mindestens 60 mm
      • jede Steinform möglich (bei Radwegen die Steingrundfläche im
         Hinblick auf den Fahrkomfort nicht zu klein wählen)
      • freie Wahl des Verbandes (bei Radwegen Verbände mit möglichst
         geringer Anzahl von Querfugen bevorzugen)
    • Bei Überfahrten von Rad- und Gehwegen ist von mittlerer bis geringer Verkehrsbeanspruchung auszugehen - im Einzelfall zu prüfen (Gewerbegebiet).

    Die materialtechnischen Anforderungen an Pflaster und Platten aus Beton regeln die DIN EN 1338 und 1339.

  • Vor Beginn der Verlegearbeiten

    Vor Beginn der Verlegearbeiten muss sichergestellt sein, dass die einzelnen Schichten unter der Pflasterdecke (z. B. Tragschicht, Frostschutzschicht, Planum) ausreichend tragfähig sind. Sie müssen entsprechend der zu erwartenden Verkehrsbelastung bemessen und verdichtet sein. Der Nachweis der erforderlichen Verdichtung ist zum Beispiel mit dem Plattendruckversuch nach DIN 18134 relativ schnell und kostengünstig durchzuführen.

    Der Bedarf an Steinen pro Quadratmeter verlegter Fläche schließt in der Regel die Fugen ein. Dementsprechend werden die Erzeugnisse so geliefert, dass die bestellten Steine unter Einhaltung des Rastermaßes (Steinmaß plus Fuge) verlegt werden können.

    Unmittelbar nach Eintreffen der Pflastersteine auf der Baustelle ist – zumindest anhand des Lieferscheins und durch Inaugenscheinnahme – zu prüfen, ob die Lieferung der Bestellung entspricht. Bestehen Zweifel oder Bedenken, darf mit den Verlegearbeiten nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist. Auch für den Fall, dass Steine einen offensichtlichen Qualitätsmangel aufweisen, sollte dies vom erfahrenen Vorarbeiter oder Verleger erkannt werden. Mit der Verlegung sollte dann bis zur Klärung der Angelegenheit gewartet werden.

    Trotz hochwertiger Produktionstechnik sind Maßtoleranzen nicht vermeidbar. Es ist daher zweckmäßig, die geforderte Verlegebreite, also den Abstand zwischen den Randeinfassungen, durch Auslegen einzelner Steinzeilen vor Beginn der eigentlichen Verlegearbeiten zu ermitteln. Aber auch wenn die Randeinfassungen bereits gesetzt sind, kann es zweckmäßig sein, einzelne Steinzeilen auszulegen und vor allem auszurichten, bevor die eigentlichen Verlegearbeiten beginnen. In beiden Fällen können durch diese Vorarbeiten oftmals unnötige und teure Schneidearbeiten an den Rändern vermieden werden.

    Das Auslegen einzelner Steinzeilen zur Ermittlung des genauen Abstandes der Randeinfassungen ist immer dann zwingend vorgeschrieben, wenn die ZTV Pflaster-StB Bestandteil des Bauvertrages ist.

  • Bettung

    Die Bettung stellt das Auflager für die Pflastersteine dar. Sie hat außerdem die Aufgabe, die Dickentoleranzen der Steine als auch die Unebenheiten der Unterlage auszugleichen. Für die Regelausführung (ungebundene Pflasterdecke) dürfen ausschließlich ungebundene Bettungsmaterialien eingesetzt werden. Geeignet sind kornabgestufte Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/4, 0/5 und 0/8 gemäß den TL Pflaster-StB und ZTV Pflaster StB.

    Feinkornarme Bettungsmaterialien, zum Beispiel die Körnungen 1/3 oder Splitt 2/5, gehören nicht in Verkehrsflächen, bei denen hohe Horizontalbeanspruchungen zu erwarten sind. Sie haben sich dort nicht bewährt und können allenfalls für Flächen eingesetzt werden, die überwiegend dem ruhenden Verkehr dienen oder nur wenig befahren werden. Derartige Bettungsmaterialien sollten generell nur verwendet werden, wenn damit positive Langzeiterfahrungen bei vergleichbarer Beanspruchung vorliegen. Nicht nur ungeeignet, sondern auch unzulässig für die Verwendung als Bettungsmaterial sind bindige und schluffige Sande sowie feinere Gesteinskörnungen als 0/2.

    Die Bettung muss im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig sein und darf nicht in die Tragschicht eindringen. Die Filterstabilität zur angrenzenden Tragschicht ohne Bindemittel muss gegeben sein. Wie die Filterstabilität nachzuweisen ist, kann den ZTV Pflaster-StB entnommen werden.

    Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass ein Einrütteln der Steine, das heißt, ein Ausgleich der zulässigen Dickentoleranzen der Steine, problemlos möglich ist (vgl. Abbildung 3). Ein gutes Einrütteln der Steine bewirkt zudem eine hohe Verzahnung zwischen Pflaster und Bettung, was wiederum den Widerstand gegen Horizontalbeanspruchung erhöht. Verdichtungsunwilliges Bettungsmaterial kann zu Rüttelschäden an den Pflastersteinen führen.

    Die Dicke des Pflasterbettes sollte im verdichteten Zustand 3 bis 5 cm betragen. Wegen unvermeidbarer Arbeitstoleranzen sind auch 2 cm an der dünnsten Stelle noch zulässig . Der obere Wert von 5 cm darf aber an keiner Stelle überschritten werden, da sonst die Gefahr von Verformungen der Decke unter Lasteinfluss besteht.

    Unzulässige Unregelmäßigkeiten in der Dicke des Pflasterbettes können bereits beim Abrütteln zu Verformungen führen, die sich später durch die Verkehrsbelastung weiter verstärken (Abbildung 4). Das Bettungsmaterial darf auf keinen Fall dafür verwendet werden, unzulässige Unebenheiten der Tragschicht auszugleichen. Es muss zudem gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet eingebaut werden.

    Das Pflasterbett ist so zu überhöhen, dass die Sollhöhe der Pflasterdecke nach dem Abrütteln erreicht wird. Die Überhöhung ist abhängig von der Art der Steine und des Bettungsmaterials und beträgt im Allgemeinen 0,5 bis 1 cm. Das Pflasterbett ist stets mit der geforderten Querneigung und der gleichen Genauigkeit wie die Pflasterdecke herzustellen.

    Ein Vorverdichten des Bettungsmaterials kann bei der Verwendung von relativ feinen Gesteinskörnungen und/ oder bei der maschinellen Verlegung zweckmäßig sein.

  • Bettungsmaterial für Betonpflasterdecken mit hoher Beanspruchung

    Für Betonpflasterdecken gemäß den Bauklassen III und IV (RStO) sollten Bettungsmaterialien verwendet werden, deren Kornzusammensetzung der jeweils höheren Anforderung gemäß den TL Pflaster-StB entspricht. Die Bettungsmaterialien sollten einen Fließkoeffizienten aufweisen, der mindestens der Kategorie ECS35 gemäß den TL Pflaster-StB entspricht. Das Bettungsmaterial muss zudem eine ausreichende Kornfestigkeit ausweisen. Der Schlagzertrümmerungswert sollte mindestens der Kategorie SZ22 (LA25) entsprechen.

    Sind bei Verkehrsflächen gemäß den Bauklassen III und IV besondere Beanspruchungen zu erwarten, wie zum Beispiel häufige Brems- und Anfahrvorgänge oder häufiges Rangieren, sollte hinsichtlich des Schlagzertrümmerungswertes die Kategorie SZ18 (LA20) als Mindestwert
    gefordert werden.

    Durch dynamische Beanspruchungen der Betonpflasterdecke können sich bei Bettungsmaterialien mit zu geringer Kornfestigkeit Feinanteile bilden. Hierdurch nimmt die Wasserdurchlässigkeit der Bettung meist drastisch ab und die Schadensanfälligkeit der Decke in gleichem Maße zu. Kommt eine latent hydraulische Reaktion der Feinanteile mit der Feuchtigkeit im Bettungsmaterial hinzu, was häufig bei der Verwendung von Kalkstein der Fall ist, sind Schäden an der Pflasterdecke meist unausweichlich.

    Der Fließkoeffizient ist ein Maß für die Kantigkeit einer Gesteinskörnung. Ein definiertes Volumen der Prüfkörnung 0,063 bis 2 mm fließt aus einem Behälter mit festgelegter Öffnung, die Fließzeit wird ermittelt. Je länger diese ist, desto kantiger ist die Gesteinskörnung. Besonders kantig sind gebrochene Gesteinskörnungen (z. B. Brechsande). Sie weisen i. d. R. Fließkoef fizienten von 35 und mehr auf. Ungebrochene Gesteinskörnungen (z. B. Natursande) sind im Vergleich dazu fließfähiger und erreichen i. A. nicht den Wert 30. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Ungebrochene Gesteine, die von der Natur nur wenig beansprucht („geschliffen“) wurden, können eine kantige Beschaffenheit aufweisen und durchaus einen Wert von 35 erreichen.

    Der Widerstand einer Gesteinskörnung gegen Zertrümmerung wird mit dem Schlagzertrümmerungsverfahren (Ergebnis: SZ-Wert) oder mit dem Los-Angeles-Verfahren (Ergebnis: LA-Wert) ermittelt. Beide Verfahren sind in DIN EN 1097-2 genormt. Unter definierten Bedingungen wird eine bestimmte Kornklasse derart mechanisch beansprucht, dass Kornabsplitterungen entstehen. Durch anschließende Siebung wird der Grad der Absplitterung (Zertrümmerung) ermittelt. Je geringer der Zahlenwert (Index) beim SZ- oder LA-Wert, desto höher ist die Kornfestigkeit des betreffenden Gesteins.

  • Bettungsmaterial für Betonpflasterdecken mit mittlerer oder geringer Beanspruchung

    Für andere Verkehrsflächen mit Betonpflasterdecke können neben den im vorherigen Abschnitt beschriebenen Bettungsmaterialien auch solche verwendet werden, die geringere Anforderungen erfüllen. Es sollten aber auch hier ausschließlich kornabgestufte Materialien verwendet werden. Um auch bei diesen Anwendungsbereichen ein Bettungsmaterial mit ausreichender Kornfestigkeit sicherstellen zu können, sollte der Schlagzertrümmerungswert des Baustoffgemisches mindestens SZ26 (LA30) betragen.

  • Verlegung/Randanschlüsse

    Für das Verlegen von Betonpflastersteinen sind die zuvor genannten Vorschriften maßgebend und unbedingt zu beachten. Systembedingte Verlegehinweise, die nicht den Technischen Regeln zu entnehmen sind, zum Beispiel Angaben zur Verlegung von Kurvensteinen, Kreisen und Fächern, stellt in der Regel der Pflastersteinlieferant zur Verfügung.
    Pflastersteine müssen fluchtgerecht, höhengleich und im vorgeschriebenen Verband verlegt werden. Weicht der vorgeschriebene Verband von den vorgenannten Empfehlungen ab, sollte die ausführende Firma entsprechende Bedenken anmelden. Die Steine werden von der bereits verlegten Fläche aus verlegt. Das vorbereitete Pflasterbett darf nicht betreten werden.

    Bei der Planung von Pflasterflächen sollte nach Möglichkeit die Verlegebreite immer auf das Rastermaß der gewählten Steine abgestimmt werden, um unnötige Schneidearbeiten an den Rändern zu vermeiden. Ist es erforderlich, Pass-Steine durch Schneiden oder Knacken herzustellen, darf die kürzere Länge des Pass-Steines nicht kleiner als die Hälfte der langen Seite des Ausgangssteines sein. Darüber hinaus dürfen Pass-Steine nicht zu spitzwinklig sein (vgl. auch ZTV Pflaster-StB).

    Als Faustregel gilt:

    • Kein Pass-Stein ist kleiner als der halbe Normalstein.
    • Winkel unter 45° sind bei Pass-Steinen möglichst zu vermeiden.

    Pass-Steine ungeeigneter Formen und Abmessungen führen zur Schwächung des Belags, da sie sich häufig bereits nach kurzer Zeit lockern oder sogar brechen. Handwerklich einwandfreie Lösungen erfordern entsprechende Kenntnisse und ein gewisses Maß an Kreativität.

     

    Der Planer oder Bauleiter wird im Einzelfall nicht umhin kommen, Detaillösungen zu erarbeiten, selbst wenn die Verlegearbeiten bereits im Gange sind. Auf deren Umsetzung ist bei der Bauausführung besonders zu achten. So kann es für eine handwerklich einwandfreie Ausführung notwendig sein, den Verband in Randund Anschlussbereichen zu ändern.

    Die Abbildungen 5 und 6 zeigen Beispiele.

  • Fugen

    Die Fugenbreite muss gemäß den Technischen Vorschriften im Allgemeinen 3 bis 5 mm betragen. Nur bei bestimmten Sonderbauweisen sind größere Fugenbreiten zweckmäßig. Eine fachlich korrekte Fugenbreite ist aus zwei Gründen notwendig und überaus wichtig:
    In den Fugen müssen die unvermeidbaren und zulässigen Maßtoleranzen bezüglich der Steinlängen und -breiten ausgeglichen werden. Es muss eine vollständige Fugenfüllung erreicht werden können, damit das Übertragen von Horizontalkräften (das Abstützen der Steine untereinander) sichergestellt werden kann. Der untere Wert für die Fugenbreite darf nicht unterschritten werden, damit diese vollständige Fugenfüllung überhaupt möglich werden kann. Der obere Wert sollte nicht wesentlich überschritten werden, damit sich das Fugenmaterial gut verfestigen kann.

    Loses Fugenmaterial wird z. B. bei maschineller Reinigung der Fläche leicht ausgetragen. Auch kann oberflächlich abfließendes Wasser zur Ausspülung von losem Fugenmaterial führen. Als oberer Wert für die Fugenbreite ist auch 6 mm noch unkritisch, sofern das Fugenmaterial vollständig in den Fugen vorhanden ist. Eine vollständige Fugenfüllung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhaft funktionsfähige Pflasterdecke. Ohne Fugenfüllung keine Verbundwirkung und keine Lastübertragung! Als vollständig gefüllte Fuge kann eine solche angesehen werden, die zu mindestens 85 % gefüllt ist.

    Bei derartig ausgeführten Fugen konnte in umfangreichen Untersuchungen kein nennenswerter Einfluss auf den Widerstand gegen horizontale Lasten festgestellt werden. Mit geringer werdendem Füllungsgrad fällt der Widerstand gegen Verschiebungen allerdings drastisch ab. Insbesondere befahrene Pflasterdecken können dann nicht schadensfrei bleiben.

     

    Betonpflastersteine werden heute bereits überwiegend mit Abstandhaltern geliefert. Diese garantieren eine gewisse Mindestfugenbreite. Sie dienen jedoch nicht als Ersatz für die verlegetechnisch erforderliche Fugenbreite von in der Regel 3 bis 5 mm (vgl. Abbildung 7). Der Kontakt Beton auf Beton muss vermieden werden, um die nötige Elastizität der Fläche sicherzustellen. Nur mit einem funktionierenden Fugensystem kann die Pflasterdecke überhaupt das notwendige Tragverhalten entwickeln.

  • Fugenmaterial

    Als Fugenmaterial sind grundsätzlich Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/2, 0/3, 0/4 und 0/5 geeignet. Für Betonpflasterdecken gemäß den Bauklassen III bis IV (RStO) und für vergleichbar befahrene Verkehrsflächen sollten Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/3 bis 0/5 aus gebrochenem Material verwendet werden. Die Kornzusammensetzung sollte der jeweils höheren Anforderung gemäß den TL Pflaster-StB entsprechen. Die Fugenmaterialien sollten zudem einen Fließkoeffizienten aufweisen, der mindestens der Kategorie ECS35 gemäß den TL Pflaster-StB entspricht.

    Für andere Verkehrsflächen mit Betonpflasterdecke können neben den vorbeschriebenen Fugenmaterialien auch solche verwendet werden, die geringere Anforderungen erfüllen. Dabei sollten die Mindestanforderungen gemäß den TL Pflaster-StB bzw. gemäß den TL Gestein- StB nicht unterschritten werden. Je nach Einsatzbereich können für nicht befahrene Betonpflasterdecken gebrochene oder ungebrochene Baustoffgemische als Fugenmaterialien verwendet werden.

    Ein Baustoffgemisch der Lieferkörnung 0/2 sollte nur für untergeordnete Flächen verwendet werden. Erfahrungsgemäß ist das Material nicht dazu geeignet, einen ausreichend hohen Verschiebewiderstand im Pflaster aufzubauen, wie er zum Beispiel für befahrene Verkehrsflächen benötigt wird. Zudem sollte ein Fugenmaterial 0/2 nur verwendet werden, wenn bei den betreffenden Flächen eine maschinelle Reinigung ausgeschlossen werden kann, da es erfahrungsgemäß leichter zum Fugenaustrag neigt als etwa eine Körnung 0/4 oder 0/5.

    Wenn ein Fugenmaterial 0/2 zum Einsatz kommen soll, dann sollte es sich um gebrochenes Material handeln, insbesondere wenn die betreffende Fläche überdacht ist. Bei derartigen Flächen kann sich das Fugenmaterial infolge der fehlenden Bewitterung nur sehr verzögert verfestigen und daher noch leichter ausgetragen werden als bei bewitterten Flächen. Für Letzteres kann unter Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise auch ein ungebrochenes Fugenmaterial der Lieferkörnung 0/2 verwendet werden.

    Das Fugenmaterial muss so beschaffen sein, dass es sich möglichst vollständig in die Fugen einarbeiten lässt. In jedem Fall - und das ist ausgesprochen wichtig - müssen Bettungs- und Fugenmaterial aufeinander abgestimmt, das heißt, gegeneinander filterstabil sein. So wird sichergestellt, dass in die Fugen eindringendes Wasser nicht zum Ausspülen von Feinanteilen, zur Kornumlagerung und letztlich zum Abwandern des Fugenmaterials führt. Beste Voraussetzungen für eine dauerhafte Funktion der Pflasterdecke werden geschaffen, indem für die Bettung und die Fuge das gleiche Baustoffgemisch verwendet wird, zum Beispiel Lieferkörnung 0/5.

    Die Fugen werden kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten gefüllt. Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Die Pflasterfläche wird danach bis zur Standfestigkeit gerüttelt. Nach dem Rütteln sind die Fugen bei Bedarf erneut vollständig zu füllen. Abschließend ist eine feinkornhaltige Gesteinskörnung einzuschlämmen, um die Fugen möglichst dicht und widerstandsfähig zu machen.

    Nach dem Einschlämmen sollte mit der Verkehrsfreigabe gewartet werden, bis das Wasser die Tragschichten passiert hat und in den Untergrund abgewandert ist. Je nach Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes und den Witterungsbedingungen kann dies mehrere Tage dauern. Bei durchnässten Tragschichten und gleichzeitiger Beanspruchung durch Fahrzeugverkehr droht Tragfähigkeitsverlust und Verformung der Pflasterkonstruktion.

  • Abrütteln

    Nach dem ersten Einsanden und Abkehren wird die Pflasterdecke gleichmäßig von den Rändern beginnend zur Mitte hin bis zum Erreichen der Standfestigkeit gerüttelt. Nicht eingesandete Pflasterdecken dürfen nicht abgerüttelt werden.

    Die zu verwendenden Flächenrüttler müssen nach Herstellerangaben für den jeweiligen Einsatz geeignet sein. Vibrationswalzen dürfen nicht eingesetzt werden. Aufgrund langjähriger Erfahrungen können für Pflasterdecken auf Tragschicht ohne Bindemittel folgende Empfehlungen gegeben werden:

    • Stein-Nenndicke 6 cm: Flächenrüttler bis zu einem Betriebsgewicht von ca. 130 kg und einer Zentrifugalkraft von 18 bis 20 kN
    • Stein-Nenndicke 8 und 10 cm: Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von 20 bis 30 kN
    • Stein-Nenndicke 10 cm und mehr: Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 200 bis 600 kg und eine Zentrifugalkraft von ca. 30 bis 60 kN

    Für den Abrüttelvorgang von Pflasterdecken auf Tragschicht mit Bindemittel sollte die Eignung des Rüttlers bei entsprechenden Anbietern oder Herstellern erfragt werden. Auf einer Asphalt- oder Drainbetontragschicht verhält sich eine Pflasterdecke unter dem Einfluss der Rüttelenergie anders als auf einer ungebundenen Kies oder Schottertragschicht. Die Steine lassen sich unter Umständen nicht so gut einrütteln.

    Insbesondere farbiges Pflaster und solches mit besonderer Oberflächenbehandlung sollte nur im trockenen Zustand und unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung (Kunststoffschürze) abgerüttelt werden (vgl. M FP 1).

  • Erhaltung und Pflege

    Schäden an nicht fachgerecht erstellten Pflasterdecken treten meistens in relativ jungem Alter auf, etwa in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Verkehrsfreigabe. Die häufigste Ursache hierfür ist nach derzeitiger Erfahrung eine mangelhafte Fugenfüllung, sei es, dass von vorn herein schlecht eingesandet wurde oder dass Fugenmaterial verloren gegangen ist und nicht rechtzeitig nachgesandet wurde. Das zeigt, wie wichtig insbesondere eine ordnungsgemäße Fugenfüllung bei Pflasterdecken ist.

    Aber auch bei einer regelgerecht hergestellten Pflasterdecke besteht in den ersten ein bis zwei Jahren die Gefahr, dass Fugenmaterial ausgetragen wird, z. B. durch den fließenden Verkehr. Insbesondere aber durch den Einsatz von Kehrsaugmaschinen. Das gerade eingebrachte Fugenmaterial hat oft keine Chance, sich zu verfestigen, sich mit Hilfe von Staub und Schutzteilchen zu verkleben, um somit einen ausreichenden Widerstand aufbauen zu können.

    Bei der Reinigung von Pflasterdecken ist daher „Mäßigung“ anzuraten – mindestens im ersten Jahr der Nutzungsdauer. In dieser Zeit sollte nach Möglichkeit nur von Hand gereinigt oder zumindest auf vertikales Saugen verzichtet werden. Geht Fugenmaterial verloren, sollte dies unverzüglich ersetzt werden.

    Untersuchungen haben gezeigt, dass ältere Pflasterdecken einen erheblich höheren Widerstand gegen Verschiebungen (Einwirken horizontaler Lasten) aufweisen als jüngere. Die Beanspruchung durch den Verkehr und dadurch hervorgerufene kleinste Bewegungen innerhalb der flexiblen Decke sowie der Eintrag von Feinstteilen führen auf Dauer zu einer hohen Verfestigung des Fugenmaterials. Die Beobachtung und gegebenenfalls Pflege der Pflasterdecke ist daher in den ersten ein bis zwei Jahren nach Beginn der Nutzung von besonderer Bedeutung.

    Aufgrabungen müssen an Pflasterdecken insbesondere im kommunalen Bereich immer wieder vorgenommen werden. Dies ist gerade bei Betonpflastersteinen problemlos, da die aufgenommenen Steine wieder verwendet werden können und die Reparaturstelle nach Abschluss der Arbeiten praktisch nicht ins Auge fällt. Es ist aber immer auf ein fachgerechtes Aufgraben und Schließen der Pflasterdecke gemäß den ZTV A-StB zu achten, damit die betroffene Fläche ihre Funktionsfähigkeit behält.

  • Großformatige Pflastersteine und Platten aus Beton

    Die vergleichsweise junge Bauweise wird in den einschlägigen Technischen Regeln des Straßenbaus bisher nicht behandelt. Es ist eine Sonderbauweise, die seit etwa 1995 insbesondere auch aus gestalterischen Gründen mit zunehmender Tendenz ausgeführt wird. So entscheiden sich viele namhafte Architekten bevorzugt für hochwertige Großformat-Systeme aus Beton und Naturstein.

    Der wesentliche Unterschied zur Regelbauweise besteht in den erheblich größeren Abmessungen im Vergleich zu üblichen Pflastersteinen und Platten. Dies bedingt eine punktuell abweichende Planung und Ausführung. Der Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V. (SLG) gibt entsprechende Empfehlungen zur Planung, Baustellenorganisation und Bauausführung in dem „Merkblatt für die Planung und Ausführung von Verkehrsflächen mit großformatigen Pflastersteinen und Platten aus Beton“ (Ausgabe 04/2009).

    Betonverband
    Straße, Landschaft, Garten e.V. (SLG)
    Schlossallee 10 · 53179 Bonn
    Tel.: 02 28 / 9 54 56-21 · Fax: 02 28 / 9 54 56-90
    E-Mail: slg@betoninfo.de
    Internet: www.betonstein.de

  • Exklusive Großformatplatten

    Als eines der führenden Branchenunternehmen hat Klostermann die Entwicklung von Großformatplatten maßgeblich mitgestaltet. Unsere zentrale Idee ist die optimale Verbindung von funktioneller Leistung, qualitätsvollem Design und sorgfältigster Verarbeitung. Dafür stehen unsere Spitzenentwicklungen aus den Werkstoffen Beton und Naturstein: SCADA,TOPSTONE und MASSIMO. Die Kombinationsmöglichkeiten der Serien, die Vielfalt an Formaten, die differenzierte Farbgebung wie auch die unterschiedlichen Oberflächen und Bearbeitungsverfahren bieten hinreichend Raum für die Verwirklichung höchst individueller und objektspezifischer Entwürfe.

    Die Summe unserer Kenntnisse und Erfahrungen ist ein unschätzbarer Vorteil für die fachgerechte Planung und Ausführung der Sonderbauweise. Kompetenzen, die unserer Ingenieure und Fachberater umfassend repräsentieren. Dazu zählen Architekten und Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekten wie auch Ausschussmitglieder der SLG und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). So sorgen wir dafür, dass alle aktuellen Informationen und Techniken zeitnah in Ihre persönliche Beratung einfließen. 

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