Die Bettung stellt das Auflager für die Pflastersteine dar. Sie hat außerdem die Aufgabe, die Dickentoleranzen der Steine als auch die Unebenheiten der Unterlage auszugleichen. Für die Regelausführung (ungebundene Pflasterdecke) dürfen ausschließlich ungebundene Bettungsmaterialien eingesetzt werden. Geeignet sind kornabgestufte Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/4, 0/5 und 0/8 gemäß den TL Pflaster-StB und ZTV Pflaster StB.
Feinkornarme Bettungsmaterialien, zum Beispiel die Körnungen 1/3 oder Splitt 2/5, gehören nicht in Verkehrsflächen, bei denen hohe Horizontalbeanspruchungen zu erwarten sind. Sie haben sich dort nicht bewährt und können allenfalls für Flächen eingesetzt werden, die überwiegend dem ruhenden Verkehr dienen oder nur wenig befahren werden. Derartige Bettungsmaterialien sollten generell nur verwendet werden, wenn damit positive Langzeiterfahrungen bei vergleichbarer Beanspruchung vorliegen. Nicht nur ungeeignet, sondern auch unzulässig für die Verwendung als Bettungsmaterial sind bindige und schluffige Sande sowie feinere Gesteinskörnungen als 0/2.
Die Bettung muss im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig sein und darf nicht in die Tragschicht eindringen. Die Filterstabilität zur angrenzenden Tragschicht ohne Bindemittel muss gegeben sein. Wie die Filterstabilität nachzuweisen ist, kann den ZTV Pflaster-StB entnommen werden.
Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass ein Einrütteln der Steine, das heißt, ein Ausgleich der zulässigen Dickentoleranzen der Steine, problemlos möglich ist (vgl. Abbildung 3). Ein gutes Einrütteln der Steine bewirkt zudem eine hohe Verzahnung zwischen Pflaster und Bettung, was wiederum den Widerstand gegen Horizontalbeanspruchung erhöht. Verdichtungsunwilliges Bettungsmaterial kann zu Rüttelschäden an den Pflastersteinen führen.

Die Dicke des Pflasterbettes sollte im verdichteten Zustand 3 bis 5 cm betragen. Wegen unvermeidbarer Arbeitstoleranzen sind auch 2 cm an der dünnsten Stelle noch zulässig . Der obere Wert von 5 cm darf aber an keiner Stelle überschritten werden, da sonst die Gefahr von Verformungen der Decke unter Lasteinfluss besteht.
Unzulässige Unregelmäßigkeiten in der Dicke des Pflasterbettes können bereits beim Abrütteln zu Verformungen führen, die sich später durch die Verkehrsbelastung weiter verstärken (Abbildung 4). Das Bettungsmaterial darf auf keinen Fall dafür verwendet werden, unzulässige Unebenheiten der Tragschicht auszugleichen. Es muss zudem gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet eingebaut werden.

Das Pflasterbett ist so zu überhöhen, dass die Sollhöhe der Pflasterdecke nach dem Abrütteln erreicht wird. Die Überhöhung ist abhängig von der Art der Steine und des Bettungsmaterials und beträgt im Allgemeinen 0,5 bis 1 cm. Das Pflasterbett ist stets mit der geforderten Querneigung und der gleichen Genauigkeit wie die Pflasterdecke herzustellen.
Ein Vorverdichten des Bettungsmaterials kann bei der Verwendung von relativ feinen Gesteinskörnungen und/ oder bei der maschinellen Verlegung zweckmäßig sein.